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Völkerverständigung und Völkerfreundschaft sind Begriffe, die durch Handeln erst wirksam werden !
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Beitragsordnung
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Vereinssatzung vom 14.09.2010.
II. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.03.2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Beitragsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
III. Regelungen
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des laufenden Jahres.
Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.05. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
Erfolgt der Vereinseintritt im Laufe des Beitragsjahres wird der volle Jahresbeitrag im Beitrittsmonat fällig.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften - und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorsitzenden mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, gehen entstehende Kosten zu Lasten des Mitgliedes.
IV. Der Jahresbeitrag beträgt in Euro:
für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Studenten, Auszubildende, Wehrdienstleistende 8 €
Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Illingen, den 29. März 2012
Rudolf Krauth
Vorsitzender
Illingen pflegt zurzeit eine offizielle Partnerschaft mit Castelnovo ne’ Monti und Freundschaften mit Thonhausen, Elchesheim-Illingen, Illingen/Saar und Jánossomorja.
Ziel des „Vereins für Städtepartnerschaft Illingen e.V.“ ist es auf diesen europäischen Wurzeln aufzubauen, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illingen in die Projekte einzubinden und so Europa für sie erlebbar zu machen.